In der heutigen Zeit kommt es nur noch vereinzelt vor, dass Angestellte ihr ganzes Erwerbsleben beim selben Arbeitgeber verbringen. Praktisch alle Erwerbstätigen wechseln mehrmals die Arbeitsstelle, vielleicht sogar die Erwerbsform oder werden gar arbeitslos.
Während des Angestelltenverhältnisses sind Sie und Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Pensionskassengelder einzubezahlen. Das daraus resultierende Guthaben in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bezeichnet man als Freizügigkeitsleistung, sofern Sie Sparbeiträge entrichteten. Unter gewissen Umständen können Sie diese Gelder beziehen. Erfahren Sie hier mehr: