Wissen Sie, wie das Schweizer Steuersystem funktioniert? Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Steuern.
Das Schweizer Steuersystem
Alle natürlichen Personen, die ihre Volljährigkeit erreicht und ihren Wohnsitz oder ihren steuerlichen Aufenthalt in der Schweiz haben, sind dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung zur Erfassung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und die daraus entstehenden Steuern zu bezahlen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihr Vermögen wahrheitsgetreu deklarieren.
Durch den Föderalismus in der Schweiz zeichnet sich das Schweizer Steuersystem durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. Als Steuerhoheiten kommen sowohl Bund wie auch Kantone und Gemeinden vor. Während das Steuergesetz des Bundes für die ganze Schweiz gilt, hat jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften sowie andere Steuerobjekte unterschiedlich.
Bund
- Direkte Bundessteuer vom Einkommen der natürlichen Personen und Gewinne von juristischen Personen
- Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge, rückforderbare Quellensteuer mit Sicherungscharakter
- Mehrwertsteuer
Kanton
- Kantonssteuer vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
- Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
Gemeinden
- Gemeindesteuer zusätzlich zur Kantonssteuer auf Einkommen und Vermögen
- Handänderungssteuer
- Grundsteuer
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Jetzt Offerte anfordernPflichten und Regeln
Sie als steuerpflichtige Person müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dazu werden offizielle Dokumente des Steueramts verwendet. Neben Ihren Angaben müssen Sie sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögen belegen können und mit der Steuererklärung einreichen. Lesen Sie hier, welche Pflichten und Regeln Sie einhalten müssen.
Erforderliche Unterlagen
Neben den Dokumenten der Steuererklärung, welche Sie bei dem zuständigen Steueramt oder online erhalten, müsse Sie Ihre Angaben belegen können. Sind Sie erwerbstätig, gilt der Lohnausweis des Arbeitgebers als Nachweis über Ihr Einkommen. Für Zinsgutschriften ist eine Bescheinigung für die entsprechende Steuerperiode des auszahlenden Instituts erforderlich. Wenn Sie Ihre Schulden in der Steuererklärung deklarieren, aber die Schuldzinsbescheinigung nicht beilegen, werden Ihre Schulden nicht beachtet. Hauseigentümer müssen die entsprechenden Liegenschaftsaufwendungen und Wertschriftenverzeichnisse der Steuererklärung beilegen. Steuermindernde Dokumente wie Versicherungsprämien, Zahlung an Vorsorgeeinrichtungen, berufliche Auslagen, Spenden und Weiterbildungskosten sind unbedingt beim Steueramt einzureichen.
Formulare der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist auf dem Original mit den entsprechenden Beilageblättern auszufüllen, welche dem Steueramt eingereicht werden. Die Duplikate bleiben bei Ihnen. Beim Ausfüllen in elektronischer Form kann die Steuererklärung auf neutrales Papier gedruckt werden. Diesem Ausdruck sind die Originale beizulegen.
Abgabefrist Zahlungspflicht
Bei Abgabe der Steuererklärung ist unbedingt die auf den Formularen angegebene Frist einzuhalten. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, können Sie beim zuständigen Steueramt eine Fristerstreckung beantragen.
Achten Sie darauf, dass Sie die Steuererklärung vollständig und termingerecht einreichen. Ist dies nicht der Fall, werden Sie gemahnt. Ohne Reaktion Ihrerseits kommt es zu einer Ermessenseinschätzung – unter Umständen mit unangenehmen Folgen.