Betriebsrechtsschutz­versiche­rung – damit Sie Recht erhalten

Stellen Sie sich vor, Sie sind in eine Rechtstreitigkeit verwickelt und haben keine Versicherung. Unter Umständen können die anfallenden Kosten Ihr Unternehmen in den Ruin treiben. Denn Anwalts- und Gerichtskosten im fünfstelligen Bereich sind keine Seltenheit.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor solchen Gefahren mit dem Abschuss einer Betriebsrechtsschutzversicherung.

Deckungsumfang

Das Angebot an Rechtschutzversicherungen ist gross und es lassen sich auch massgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zusammenstellen. Doch in der Regel ist der Deckungsumfang bei allen Versicherern gleich und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern
  • Mietvertragliche Streitigkeiten mit dem Vermieter
  • Strafverteidigung bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten
  • Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen für Sach- und Körperschäden inklusive der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden und verbundenen Strafverfahren
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten, welche sich auf die privatrechtlichen Bestimmungen des Nachbarrechts beziehen
  • Streitigkeiten mit Privat- oder Sozialversicherungen, die den Versicherten decken, inklusive Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung
  • Kostenlose Rechtsauskunft, in der Regel bei der eigenen Rechtsabteilung der Versicherungsgesellschaft
  • Rechtsberatung durch den eigenen Rechtsdienst des Versicherers

Leistungen

Die Versicherungsleistungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Doch einige Leistungen sind im Grundpaket bei allen Versicherungsgesellschaften gleich. Diese können sich wie folgt zusammensetzen:

  • Leistungen eines Rechtsdienstes
  • Geldleistungen, in der Regel bis maximal 250‘000 Franken pro Schadensfall in der Schweiz für:
    • Kosten von Expertisen und Analysen
    • Gerichts-, Schiedsgericht- und Mediationskosten
    • Parteienentschädigung
    • Anwaltshonorare
    • Strafkautionen: Diese werden nur vorschussweise geliehen, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.
  • Für Schadensfälle ausserhalb der Schweiz beträgt die Deckungssumme normalerweise 50 000 Franken pro Ereignis

Nutzen Sie Kombiversicherungen und sparen Sie Prämien!

Ziemlich sicher benötigen Sie neben einer Betriebsrechtsschutzversicherung noch andere Versicherungen wie einen Verkehrsrechtsschutz oder eine Betriebshaftpflichtversicherung in Ihrem Unternehmen. Viele Versicherer bieten ganze Versicherungspakete an. Profitieren Sie von diesen und nutzen Sie die interessanten Rabatte und Sonderboni. Gerne erstellen unsere Versicherungsexperten für Sie eine unverbindliche Offerte.

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Das sollte in Ihrer Police vorhanden sein

Anhand dieser Checkliste finden Sie schnell einen Überblick, was Ihre Betriebsrechtsschutzversicherung mindestens enthalten und auf was Sie achten sollten:

  • Deckung
    • Reisekosten
    • Honorare für Gutachter
    • Honorare für Sachverständiger
    • Anwalts- Gerichts- und Verfahrenskosten
    • Deckungssumme pro Ereignis (meist 250 000 Franken)

  • Versicherte Streitigkeiten
    • Vertragliche Ansprüche
    • Ausservertragliche Ansprüche
    • Schädigung des Betriebs durch Mitarbeiter
    • Rechtsschutz für Miete und Pacht
    • Grundeigentumsrecht
    • Nachbarrecht
    • Versicherungsschutz
    • Schutz bei Straf- und Administrativ-Verfahren

  • Prämien
    • Berechnung in Promille der Lohnsumme
    • Garantie für gleichbleibende Prämien

  • Örtlicher Geltungsbereich
    • Schweiz
    • Europa
    • Welt

  • Zeitlicher Geltungsbereich
    • Vertragsdauer
    • Kündigung
    • Deckung auch vor Vertragsdauer?

So kündigen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung

Wie jede andere Versicherung können Sie auch eine Rechtsschutzversicherung kündigen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ist allerdings in Ihrer Versicherungspolice etwas anderes vereinbart, gelten diese Fristen. Beachten Sie, dass die Kündigung rechzeitig bei Ihrem Versicherer eintrifft (Poststempel ist nicht relevant), da sich Ihr Vertrag ansonsten stillschweigend um ein Jahr verlängert. Sie können Ihre Betriebsrechtsschutzversicherung auch im Schadensfall kündigen. Allerdings muss der Schaden gedeckt sein. Sie können spätestens innert 14 Tagen, nachdem Sie von der letzten Leistung erfahren haben, kündigen.