Seit 1985 ist jeder Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, seine Mitarbeitenden bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule zu versichern. Dies soll gewährleisten, dass die Arbeitnehmenden und deren Familien angemessen versichert sind und im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterführen können. Für Selbständigerwerbende ist die 2. Säule freiwillig, aber empfehlenswert. Eine Investition in die 3. Säule ist ebenfalls möglich.
Berufliche Vorsorgeinrichtungen werden meistens von Versicherungsgesellschaften, Banken, Verbänden, Stiftungen oder Gemeinschaftsstiftungen betrieben. Wer sich keiner solchen Institution anschliesst, kann eine eigene Einrichtung gründen. Diese muss aber strenge rechtliche Vorschriften einhalten und für kleinere bis mittlere Unternehmen lohnt sich dies kaum. Daher können sich KMUs bei vielen Anbietern kollektiv versichern lassen.