Ohne Ihre Mitarbeiter funktioniert Ihr Unternehmen nicht. Versichern Sie daher Ihr Humankapital mit einer Kollektiv-Krankenpflegeversicherung. Welche Vorteile diese Versicherung Ihnen bietet, erfahren Sie hier.
Was ist ein Kollektiv-Vertrag?
Unter einem Kollektiv-Vertrag versteht man einen Rahmenvertrag, welcher für grössere Gemeinschaften von Versicherten gültig ist. Doch jede einzelne versicherte Person oder Familie erhält eine eigene Krankenversicherungspolice. Der Kollektiv-Vertrag ist nur für die Zusatzversicherungen nach VVG gültig.
Leistungen
Nach Schweizer Obligationenrecht (OR) sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei Krankheit eines Mitarbeiters für eine beschränkte Zeit den Lohn zu entrichten. Diese Dauer richtet sich nach Anzahl von Dienstjahren. Doch bis die IV- und BVG-Leistungen einsetzen, entstehen für die Mitarbeiter erhebliche Lücken. Mit einer Kollektiv-Krankenpflegeversicherung können Sie dem entgegenwirken.
Die Leistungen einer Kollektiv-Krankenpflegeversicherung variieren und sind vom Versicherer abhängig. Einige Grundleistungen sind aber bei allen Versicherungsgesellschaften gleich. Für Ihr Unternehmen können Sie individuelle, zusätzliche Leistungen versichern lassen. Hier ein Überblick über die Leistungen:
- Schutz der Mitarbeiter bei vorübergehender und dauernder Erwerbstätigkeit
- Lohnfortzahlung von mindestens 80 Prozent während maximal zwei Jahren
- Ergänzung zu Mutterschaftsleistungen
- Individuelle, auf Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgestimmte Versicherungslösungen
- Auch für Selbständigerwerbende möglich
- Mitarbeitende Familienmitglieder ohne Barlohn können auch versichert werden
- Viele Versicherungen bieten einen individuellen, modularen Aufbau
Vorteile einer Kollektiv-Krankenpflegeversicherung
Durch einen Kollektiv-Vertrag werden viele Versicherte unter einem Rahmenvertrag zusammengefasst. Dies bietet den Kassen die Möglichkeit, auf den Zusatzversicherungen einen zusätzlichen Rabatt zu gewähren. Dieser liegt in der Regel zwischen drei und 20 Prozent. Treten bei Ihnen nicht viele Schadensereignisse ein und steigern Sie die Anzahl der Mitglieder, kann der Rabatt dementsprechend erhöht werden. Somit bietet Ihnen die Kollektiv-Krankenpflegeversicherung eine gute Möglichkeit, ohne grossen Aufwand und zusätzliche Kosten Prämien zu sparen. Eine Kollektiv-Krankenpflegeversicherung eignet sich sowohl für grosse wie auch für kleine bis mittlere Unternehmen.
Lohnfortzahlungsfristen (Berner Skala)
Artikel 324a OR verpflichtet Sie als Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer für unverschuldete Verhinderung an den Arbeitsleistungen für eine beschränkte Zeit den Lohn zu 100 Prozent zu entrichten. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als drei Monate gedauert hat oder für länger als drei Monate eingegangen worden ist.
Haben Sie durch andere Verträge nicht längere Zeitabschnitte bestimmt, müssen Sie als Arbeitgeber im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und anschliessend, je nach Dienstjahren und nach besonderen Umständen, für eine angemessene längere Zeit entrichten.
Die Praxis stützt sich dabei auf verschiedene Gerichtsurteile und die „Berner Skala“ hat sich in den meisten Kantonen eingebürgert. Regional kommen aber auch die „Zürcher Skala“ und die „Basler Skala“ zum Zug.
Die „Berner Skala“ sieht folgende Dauer für die Lohnfortzahlung nach Dienstjahren vor:
Dienstjahr | Lohnfortzahlung |
---|---|
Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
Im 2. Dienstjahr | 1 Monat |
Im 3. und 4. Dienstjahr | 2 Monate |
Im 5. bis 9. Dienstjahr | 3 Monate |
Ab 10. Dienstjahr | 4 Monate |
Ab 15. Dienstjahr | 5 Monate |
Ab 20. Dienstjahr | 6 Monate |
Ab 25. Dienstjahr | 7 Monate |
Ab 30. Dienstjahr | 8 Monate |
Ab 35. Dienstjahr | 9 Monate |