Die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) ergänzt im schweizerischen Vorsorgesystem die 1. Säule. Sie sichert den gewohnten Lebensstandard im Pensionsalter in Form von Renten, welche ausbezahlt werden.
Damit die Renten im Alter gewährleistet werden, sind Arbeitnehmer und -geber dazu verpflichtet, ab vollendetem 25. Altersjahr Beiträge in eine anerkannte Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen. Die Vorsorgeeinrichtung wird vom Arbeitgeber gewählt. Bei einem Stellenwechsel werden die bereits einbezahlten Beiträge von der neuen Vorsorgeeinrichtung übernommen.