Haben Sie das Gefühl, dass Sie und Ihre Familie zu viel für Ihre Krankenkasse bezahlen? Dann ist es höchste Zeit, Ihre Krankenversicherung bei einem anderen Versicherer abzuschliessen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie erfolgreich Ihre Krankenkasse wechseln und was Sie beachten müssen.
Kündigungstermine für die Grundversicherung
Damit Sie Ihre Krankenkasse wechseln können, müssen Sie als Erstes Ihre Grundversicherung kündigen. Die offiziellen Termine hierfür sind jeweils Ende Juni respektive Ende Dezember mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Ausnahme hier bilden Verträge mit erhöhter Franchise und HMO-Modelle. Diese können Sie nur per Ende Jahr und frühestens nach Ablauf eines Kalenderjahrs kündigen. Bei Prämienerhöhungen können Sie Ihre Krankenkasse auf den 31. Dezember kündigen.
Kündigen von Zusatzversicherungen
Anders als bei der Grundversicherung sind die Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Anbieter hat hier andere Fristen. Diese sind jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt und zwingend. Informieren Sie sich vor einem Wechsel über die genauen Kündigungsfristen.
Wirksamkeit der Kündigung
Haben Sie Ihre Grundversicherung gekündigt, müssen Sie sich keine Sorge um Ihren Versicherungsschutz machen. Die Kündigung wird erst mit einer Mitteilung an die neue Krankenkasse an die bisherige wirksam, in der bestätigt wird, dass Sie ab sofort dort versichert sind. Bis dahin bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen.
Kündigung im Schadensfall
Bei Zusatzversicherungen haben in einem Schadensfall sowohl Versicherer wie auch Versicherter ein Kündigungsrecht. Beachten Sie aber: Dieses Kündigungsrecht kann durch die AVB ausgeschlossen werden.
Wechseln Sie ohne Risiko Ihre Krankenkasse
Um einen lückenlosen Schutz durch Ihre Zusatzversicherung zu gewährleisten, sollten Sie vor der Kündigung abklären, ob Ihr Antrag beim neuen Versicherer angenommen wird.
Vorlage zur Kündigung Ihrer obligatorischen Grundversicheurng
So kündigen Sie richtig
- Die Kündigung sollte per eingeschriebenem Brief erfolgen.
- Die Kündigung muss rechtzeitig bei Ihrer Kasse eintreffen - bis und mit 30. - November..
- Der Poststempel ist nicht relevant. Der Eingang der Kündigung beim Versicherer - bis zum entsprechenden Datum ist von Bedeutung.
- Beachten Sie die Kündigungsfristen.
- Ihre Kündigung enthält Police-Nr., Kündigungsdatum, Ort, Datum und Unterschrift des Versicherten