Krankentaggeld­versiche­rung - Informationen

Nicht immer ist es einfach, den Überblick im Dschungel der Versicherungen zu behalten. Darum ist der Ausdruck „Die Schweiz – eine Nation von rundum Versicherten“ nicht ganz falsch. Da noch eine Versicherung, dort noch eine Police. Dieses Szenario kennen wir alle.

Daher möchten wir es Ihnen so einfach wie möglich machen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Krankentaggeldversicherung. Knapp zusammengefasst, einfach erklärt und übersichtlich gestaltet.

Versicherte Personen

Wer in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig ist – beispielsweise als Grenzgänger – hat die Möglichkeit, bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Das Beitrittsrecht ist wie folgt beschränkt: Personen, welche das 15. aber noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben, sind zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung berechtigt. Bei der Wahl der Krankenkasse sind Sie frei. Das heisst, Sie müssen die Krankentaggeldversicherung nicht bei dem Versicherer abschliessen, bei dem Sie die Krankenpflegeversicherung nach KVG abgeschlossen haben.

Finanzierung

Die Krankentaggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) wird von der öffentlichen Hand nicht gestützt. Bei der Einzelversicherung tragen Sie die Prämien. Krankenkassen nach KVG dürfen auch Taggeldversicherungen nach VVG anbieten, bei denen gesundheitliche Vorbehalte für länger als fünf Jahre möglich sind. Aus diesem Grund besteht bei einer Einzelversicherung das Risiko, dass eine Ansammlung von schlechten Risiken auftritt, was zu einer Verteuerung führen kann.

Versicherte Risiken

Bei der Krankentaggeldversicherung sind Krankheit, Mutterschaft und Subsidiär-Unfall versichert. Denn die Versicherungsgesellschaften haben nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) das Recht, die Leistungen auf Krankheit und Mutterschaft zu beschränken.

Versicherungsleistungen

Bei der Krankentaggeldversicherung wird das Taggeld pro Tag festgelegt. Die Bezugsdauer beträgt 720 Tage, welche innert 900 Tagen ausgerichtet werden. Je nach Versicherungsangebot kann die Bezugsdauer auch länger sein. In der Regel beträgt das Taggeld zwischen 80 und 100 Prozent des versicherten Lohns. Wird das Taggeld wegen Zusammenführens mit anderen Sozialversicherungen wie SUVA oder IV gekürzt, um die Überentschädigung zu vermeiden, verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Bei Mutterschaft beschränkt sich die Dauer auf 16 Wochen und ein Anspruch auf die Bezugsdauer von 720 Tagen entfällt.

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Das Krankentaggeld

Das Krankentaggeld wurde dafür geschaffen, dass es den Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls, Krankheit oder Mutterschaft kompensiert. Normalerweise sind Arbeitnehmer durch Arbeitgeber schon ausreichend versichert. Allerdings gibt es auch Arbeitnehmer wie Hausfrauen oder Selbstständigerwerbende, welche keiner Kollektiv-Krankentaggeldversicherung angeschlossen sind. Sie haben die Möglichkeit, eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Krankentaggeldversicherung nach KVG:
Die gesetzliche Grundlage bildet hier das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jeder muss von der Krankenkasse nach KVG aufgenommen werden. Für den Eintritt in die Versicherung muss der Versicherte allerdings Gesundheitsfragen beantworten. Vorbehalte für bestehende Krankheiten dürfen von der Krankenkasse bis maximal fünf Jahre rückläufig angebracht werden. Kollektivversicherungen sind möglich. Bei der Krankentaggeldversicherung nach KVG sind die Prämien für Männer und Frauen gleich hoch. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist zu beachten, dass der Abschluss der Versicherung mindestens 270 Tage vor Geburt getätigt werden muss.

Krankentaggeldversicherung nach VVG:
Hier bildet die gesetzliche Grundlage das Bundesgesetz über Versicherungsvertrag (VVG). Die Krankenkassen haben das Recht, nach VVG die Aufnahmen von Versicherten zu verweigern (Vertragsfreiheit). Die Prämien sind von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie weiteren Kriterien abhängig. Die Arbeitsunfähigkeit infolge Mutterschaft ist oft nur gegen einen Prämienaufschlag gedeckt. Daher eignet sich die Krankentaggeldversicherung nach VVG weniger für Hausfrauen.