Ein Missgeschick kann schnell passieren. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie optimal versichert, wenn Drittpersonen dabei zu Schaden kommen. Doch welche Schäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?
Dies sind wichtige Informationen, welche Sie vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wissen müssen. Sie finden diese Infos hier einfach erklärt und übersichtlich gestaltet.
Allgemeine Infos zur Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Drittpersonen, die durch Sie und Ihre Familienmitglieder verursacht werden. Die Versicherungsgesellschaft macht im Schadensfall Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme geltend. Für Sie ist die Privathaftpflichtversicherung freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Denn oft sind solche Schäden sehr kostspielig und eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie von den finanziellen Folgen der Schadensfälle.
Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss dieser durch Fahrlässigkeit oder auch durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein. Der entstandene Schaden muss aber auch im privaten Bereich entstanden sein. Passiert Ihnen ein Schaden bei der Arbeit, wird dieser nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Weiter werden Schäden, die Sie Drittpersonen absichtlich beifügen, nicht übernommen.
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Jetzt Offerte anfordernWas ist versichert?
Die gesetzliche Deckung der Privathaftpflichtversicherung umfasst
- Personen- und Sachschäden,
- Schadenverhütungskosten,
- Vermögensschäden aufgrund von versicherten Personen und Sachschäden.
Die aussergesetzliche Deckung ist nicht überall gleich. Was über die gesetzliche Deckung hinaus geht, ist teilweise oder gar nicht versichert. Dies widerspiegelt sich in den Leistungsbegrenzungen der einzelnen Anbieter.
Versicherte Kosten:
- Expertisekosten
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Parteientschädigung
- Schadenvergütungskosten
Was ist nicht versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt eine Reihe von Schäden ab. Doch folgende Schäden sind nicht gedeckt:
- Schäden, welche eine versicherte Person oder eine mit ihr im gleichen Haushalt lebende Person betreffen.
- Schäden aus der Ausübung einer hauptberuflichen oder amtlichen Tätigkeit.
- Sachschäden, die allmählich oder durch Abnützung entstehen.
- Schäden, die eindeutig vorhersehbar sind oder bei denen ein mögliches Eintreten in Kauf genommen wurde.
- Schäden, die durch die Übertragung einer ansteckenden Krankheit verursacht wurden.
- Schäden, die bei einem Verbrechen oder einem absichtlichen Vergehen verursacht wurden.
- Schäden aus vertraglicher Haftung.
Was können Sie zusätzlich versichern?
Je nach Versicherer können Sie folgende Risiken zusätzlich abdecken:
- Schäden an gelegentlich, nicht regelmässig benützten fremden Fahrzeugen.
- Schäden an gemieteten, geliehenen, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittener Pferde.
- Schäden in der Eigenschaft als Jäger, Jagdpächter, bewaffneter Jagdgast, Jagdaufseher, Jagdleiter oder Teilnehmer an einer jagdsportlichen Veranstaltung.
- Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Lehrer, Sportlehrer, Skilehrer oder Bergführer.
- Schäden im Zusammenhang mit Extremsportarten wie Fallschirmspringen oder Delta-Segeln.
Wussten Sie schon, dass
- Sie sich als Einzelperson oder als Familie versichern lassen können?
- die Versicherung innerhalb der Familie von Versicherer zu Versicherer geregelt ist?
- Konkubinate nicht von allen Versicherern gleich behandelt werden?
- die Privathaftpflichtversicherung eine Zeitwertversicherung ist?
- der Deckungsumfang in der Regel weltweit gilt?