Rechtschutz­versicherung - Wichtige Informationen

Recht haben heisst nicht immer recht bekommen. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dabei helfen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Doch eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht nur verschiedene Risiken ab. Rechtsfälle sind meistens komplexe Verfahren, bei denen der normale Bürger schnell den Überblick verliert. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter.

Erfahren Sie, welche verschiedenen Rechtsschutz-Versicherungen es gibt und welche Leistungen diese erbringen.

Privatrechts­schutzversicherung

Die Privatrechtsschutzversicherung ist eine weitverbreitete Versicherung und kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Bei der Familienversicherung profitieren Sie davon, dass in der Regel der Lebenspartner und junge Erwachsene bis 25 Jahre mitversichert sind, sofern Sie im gleichen Haushalt leben. Der Privatrechtsschutz ist eine freiwillige Versicherung. Aber in gewissen Lebenslagen haben Sie mit einer Rechtsschutzversicherung entscheidende Vorteile.

Folgende Rechtsgebiete sind beim Abschluss einer Privatrechtsschutz­versicherung in der Regel versichert:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht, allerdings nur die Verteidigung bei Fahrlässigkeit, Notwehr und Notstand
  • Patientenrecht
  • Vertragsrecht (Konsumverträge)
  • Versicherungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Pachtvertrag
  • Übriges Vertragsrecht
  • Personen-, Familien- und Erbrecht (nur Rechtsberatung; keine Rechtsfälle)
  • Nachbarrecht
  • Sachenrecht

Beachten Sie Folgendes:

  • In der Regel beträgt die versicherte Summe 250'000 Franken pro Schadensfall und bei der Rechtsberatung 500 Franken. Allerdings sind diese Leistungen von Anbieter zu Anbieter verschieden.
  • Prüfen Sie vor dem Abschluss, wie weit der Geltungsbereich der Privatrechtsschutzversicherung geht (Schweiz, Europa, Welt).
  • Welche Rechtsgebiete genau versichert sind, variiert von Anbieter zu Anbieter und ist in Ihrer Police geregelt.

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Verkehrsrechts­schutzversicherung

Der Verkehrsrechtsschutz ist, wie andere Versicherungen auch, nicht gesetzlich vorgeschrieben; allerdings sehr empfehlenswert. Die Versicherung regelt Auseinandersetzungen in Schadensfällen mit Versicherungen und dem Staat. Aber auch beim Autokauf regelt die Versicherung Probleme mit der Garage oder Leasingfirmen.

Folgende Leistungen werden standardmässig vom Verkehrsrechtsschutz übernommen:

  • Geltendmachung eines Schadens
  • Auseinandersetzungen mit Versicherungen
  • Streitigkeiten bei Kauf, Verkauf, Miete oder Reparatur Ihres Fahrzeugs
  • Verfahren gegen Straf- und Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit Strassenverkehrsgesetz-Delikten

Gut zu wissen:

Ein grosser Irrtum ist, dass mit der Verkehrsrechtschutzversicherung nur Autofahrer einen Rechtsbeistand erhalten. Auch der Halter eines Fahrzeugs oder Fahrrads, berechtigte Lenker, Fussgänger sowie Passagiere profitieren von der Rechtschutzversicherung.

Immobilien-Rechtschutzversicherung

Die Immobilien-Rechtschutzversicherung ist weniger verbreitet als andere Rechtschutzversicherungen. Allerdings ist diese für Bauherren, Stockwerk- und Immobilieneigentümer sehr nützlich.

Die versicherten Rechtsgebiete sind ähnlich wie bei anderen Rechtschutzversicherungen

  • Strafrecht
  • Nachbarrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Eigentums- und Sachenrecht
  • Versicherungsrecht

Versicherte Leistungen

  • Versicherungsdeckung für Eigentümer-Rechtsschutz oder Vermieter-Rechtsschutz
  • Beratung durch einen Anwalt
  • Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Expertisenkosten
  • Prozessentschädigung der Gegenpartei
  • Strafkaution; in der Regel bis 100'000 Franken

Überblick über die versicherten Bereiche

Hier erhalten Sie noch einmal zusammenfassend einen Überblick über die versicherten Bereiche der Rechtschutzversicherungen:

  • Schadenersatzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafverteidigung bei fahrlässiger Verletzung der Gesetze
  • Patientenrecht
  • Übriges Vertragsrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Ausweisentzug
  • Beratungsschutz
  • Arbeitsrecht

Welche Leistungen deckt die Rechtschutzversicherung nicht?

Obwohl eine Rechtschutzversicherung eine Vielzahl von Leistungen erbringt, kann Sie natürlich nicht jedes Rechtsgebiet abdecken. Folgende Rechtsfälle sind ausgeschlossen:

  • Rechtsfälle, die das Familien- und Erbrecht betreffen. Allerdings bieten viele Versicherungsgesellschaften zu diesen Bereichen eine Rechtsberatung von maximal 300 respektive 500 Franken an.
  • Rechtsfälle zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen. In diesen Fällen hilft Ihnen Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.
  • Rechtsfälle, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit betreffen.
  • Rechtsfälle, bei denen Sie Wertpapiere erwerben oder veräussern.
  • Rechtsfälle, die im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder Verpfändung einer Immobilie stehen. Auch beim Erstellen von Bauten, beim Tätigen von Umbauten oder der Abbruch eines Gebäudes ist nicht versichert, sofern dazu eine amtliche Bewilligung benötigt wird.
  • Rechtsfälle, die das Steuer- und Abgaberecht betreffen.
  • Rechtsfälle, die das Ausländerrecht betreffen.
  • Rechtsfälle, die im Zusammenhang mit dem Kirchenrecht stehen.
  • Rechtsfälle, die das Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht betreffen.
  • Rechtsfälle, bei dem der Versicherte als Beteiligter in Schlägereien involviert ist.
  • Rechtsfälle aus Spiel und Wetten.
  • Rechtsfälle, die mit Krieg, Unruhen und Streik zusammenhängen.
  • Rechtsfälle gegen den Rechtsschutzversicherer.
  • Rechtsfälle, welche die Zollstreitigkeiten betreffen.
  • Rechtsfälle, im Zusammenhang mit gewerbemässigem Verkauf und Kauf von Fahrzeugen.
  • Rechtsfälle, beim Führen eines Fahrzeuges ohne gültigen Fahrausweis.
  • Rechtsfälle, im Zusammenhang mit unberechtigter Fahrzeugnutzung.